U1-U9-Terminrechner

Ihr Kind hat Anspruch auf regelmäßige ärztliche Früherkennungs-Untersuchungen!

Bei den Untersuchungen  U1 bis U9 und J1 und J2 werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes überprüft. Die U-Untersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt – Sie müssen allerdings die Termine jeweils mit Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt vereinbaren.
Doch wann ist die U5, U7a oder U9 “dran”?

Mit dem Terminrechner der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie alle Termine für die U-Untersuchungen Ihres Kindes berechnen. 🙂 Anklicken, Geburtsdatum eingeben und ausdrucken 🙂