Datenverarbeitung

Zu Beginn einer Beratung bitten wir Sie um die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Darin informieren wir Sie über unseren Umgang mit den Daten, welche wir über Sie erfahren und bitten Sie um Zustimmung.

Vielleicht haben Sie sich das schon einmal gefragt: Was macht die Beraterin /der Berater eigentlich mit den Informationen, die er/sie im Laufe einer Beratung erhält.

Zu allererst: geheim halten! Weil wir unsere Arbeit gut machen möchten, legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Deshalb erzählen wir niemandem außerhalb unserer Beratungsstelle etwas über Sie oder über die Inhalte der Beratung mit Ihnen. Wir nennen das Schweigepflicht. Diese gilt für uns. Sie dürfen natürlich anderen Menschen weiter erzählen, wie es Ihnen mit der Beratung hier geht.

Zwei Ausnahmen gibt es für unsere Schweigepflicht:

  1. Ausnahme: Wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dann können wir zum Beispiel mit einer Erzieherin/einem Erzieher über Ihr Kind sprechen. Oder wir tauschen uns mit einer Lehrerin/einem Lehrer oder einer anderen Fachkraft darüber aus, welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind sinnvoll sein können.
  2. Ausnahme: Wenn Sie Ihr Kind in große Gefahr bringen sollten und das (auch mit Hilfe) nicht ändern wollen, dann müssen wir weitere Hilfen organisieren. Diese Ausnahme passiert allerdings fast nie. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Eltern in aller Regel etwas Gutes für Ihre Kinder erreichen möchten.

Speicherung von Daten

Wir halten Informationen teilweise auf Papier fest und teilweise speichern wir diese elektronisch.
Ihre Daten behandeln wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit großer Sorgfalt.

  • Ihre Kontaktdaten benötigen wir, um mit Ihnen Termine vereinbaren zu können und unseren Kalender zu organisieren. Diese Daten sind für Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle und für das Sekretariat zugänglich.
  • Wir machen uns Notizen über die Inhalte der Beratung. Dies benötigen wir für eine fachlich fundierte Beratung. Die Aufzeichnungen sind nur für Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche zugänglich.
  • Darüber hinaus erfassen wir Daten für die Bundesstatistik Hilfen zur Erziehung und für einen Arbeitsbericht an die Stadt Münster. Sie sind Grundlage der Finanzierung unserer Beratungsstelle.
    Die Daten werden in anonymisierter Form an die Stadt Münster und an das Land Nordrhein-Westfalen weiter gegeben. Das Land und die Stadt können aus diesen Daten keine konkreten Personen erkennen.

Nach Abschluss der Beratung werden die Daten gelöscht.

Sie können der Speicherung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz-Infos

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.