(Häusliche) Gewalt: Anonyme Spurensicherung in der Gewaltopferambulanz Münster

Ein wichtiger und leider überaus aktueller Gastbeitrag unserer Semesterpraktikantin Theresa Wollert (Studierende der Sozialen Arbeit an der FH Münster):

Möglichkeit der Sicherung von Spuren nach erlebter körperlicher Gewalt

Vielen Betroffenen von Gewalt fällt der Weg zur Anzeige schwer, vor allem dann, wenn die Täter*innen vertraute Personen sind. Für Fälle, in denen die Betroffenen (noch) keine Anzeige erstatten möchten, bietet die Gewaltopferambulanz des Universitätsklinikums Münster Hilfe an. Dort werden die Verletzungen so dokumentiert, dass sie auch Jahre später vor Gericht verwertet werden können. Um zunächst aber anonym bleiben zu können, erhalten die Betroffenen eine Chiffrenummer. Sollten sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden Anzeige zu erstatten, können sie auf die gesicherten Ergebnisse zugreifen. Auch die Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Die dort gesicherten Spuren und Protokolle werden, je nach Wunsch der betroffenen Person und den Lagerungskapazitäten, für mehrere Jahre aufbewahrt.

Die Menschen, die die Arbeit der Gewaltopferambulanz in Anspruch nehmen, sind in vielen Fällen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Blutergüsse im Gesicht oder an den Armen kommen nicht selten vor. Aber auch Männer finden immer öfter ihren Weg in die Ambulanz, denn auch sie sind von Gewalttaten betroffen.
Gleiches gilt natürlich leider auch für Kinder und Jugendliche. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es zudem so, dass sie von mindestens einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden müssen. In diesen Fällen können Eltern Spuren von Gewalteinwirkungen an ihren Kindern sichern und aufbewahren lassen. Auch das Jugendamt kann in bestimmten Fällen von den Leistungen der Gewaltopferambulanz Gebrauch machen.

Eine Ausnahme bilden spezielle Formen sexualisierter Gewalt, beispielsweise Vergewaltigungen. Da in der Gewaltopferschutzambulanz keine gynäkologischen Untersuchungen durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Patientinnen an die Universitätsfrauenklinik verwiesen werden. Zwar müssen die Patientinnen vor Ort ihre Personendaten sowie ihre Krankenkassenkarte vorzeigen, doch auch dort unterliegen die Ärzt*innen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen an die Polizei weitergeben. Somit können, beispielsweise durch einen Abstrich, Spuren gesichert werden. Diese werden bei Bedarf an die Gewaltopferambulanz weitergeleitet, wo sie bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.

Wer sich an die Gewaltopferambulanz wenden möchte, kann dies telefonisch oder während der Sprechzeiten tun. Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine innerhalb von 24 Stunden in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen muss eine Untersuchung innerhalb von 8-12 Stunden geschehen, um beispielsweise K.O.-Tropfen nachweisen zu können. Aber auch die Mitarbeitenden der Notfallambulanzen können in entsprechenden Fällen an die Gewaltopferambulanz verweisen.

Anschrift, sowie die genauen Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit finden Sie unter https://www.ukm.de/index.php?id=rechtsmedizingewaltopferambulan  

Gewaltopferambulanz
Telefon: 0251-8355151
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 – 16 Uhr
Dienstag: 9 – 16 Uhr
Freitag: 8 – 15:30
und nach Vereinbarung

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A1
48149 Münster
Tel.: 0251/ 83-48002 (24 Stunden Notfall)
Fax: 0251/ 83-48167
E-Mail: UFK@uni-muenster.de
http://klinikum.uni-muenster.de/

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