Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Beratung

….aber wie erfahren sie von diesem Rechtsanspruch und wie erfahren sie, an wen sie sich wenden können?

Dies kritisch zu hinterfragen gibt der Dachverband den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in seiner Stellungnahme zur Reform des SGBVIII auf. Dort heißt es, Fachkräfte sollten sich die Frage stellen “…ob der Einbezug von Kindern und Jugendlichen in einer verständlichen, nachvollziebaren und wahrnehmbaren Form erfolgt, bzw. wie das situationsabhängig gut gelingen kann.”

Wir gehen dieses Thema an. Zum Beispiel in unseren Kooperationsprojekten mit der Marienschule und der Friedensschule. Hier arbeiten wir eng mit den dortigen Beratungs- und Vertrauenslehrer:innen zusammen. Durch die Vernetzung werden Zugangswege transparent und unkompliziert ermöglicht.

Auch über eine verständliche und wahrnehmbare Sprache haben wir uns Gedanken gemacht. Dabei ist beispielsweise das herausgekommen: www.youtube.com/watch?v=ZChiCHeMgzQ

…es gibt weiter viel zu tun, wir bleiben dran!

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